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Im Prinzip kann jeder Haushund ein Begleithund sein oder werden. Er ist dem Familienhund gleich oder ähnlich hat jedoch eine höherwertige Ausbildung. Der Begleithund sollte ohne Schwierigkeiten überall mit hingenommen werden können und sich gegenüber fremden Menschen und Situationen friedlich und sicher verhalten.
Eigenschaften
Positive Wesenseigenschaften
- Wesenssicherheit
- enge Bindung an seinen Herrn
- hohe Reizschwelle
- gute Führigkeit
- Unerschrockenheit
- Beutetrieb
- Furchtlosigkeit
- Bringtrieb
- eine gewisse Härte
- Spürtrieb
- allgemein friedlich-friedfertige Grundstimmung
unerwünschte negative Wesenseigenschaften
- Wesensmängel
- niedrige Reizschwelle
- Ängstlichkeit
- Kampftrieb
- Scheuheit
- Schärfe
- ausgeprägtes Misstrauen
- Stöbertrieb und Jagdtrieb
Begleithundeprüfung
Die Begleithundeprüfung oder auch Begleithundprfung ist eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten im Alltag (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, VPG oder Fährtenarbeit (FH).
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von ca. 30 Metern zu seinem Hundeführer abliegen. Des Weiteren wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.
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