VPG

Hundesportverein Eppingen 88 e. V.

Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prfungen (SchH) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.

Nur sieben von über 400 weltweit von der Fedration Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Hunderassen werden als Schutzhunderassen eingestuft. Bekannte Schutzhunderassen sind beispielsweise der Hovawart und der Deutsche Schäferhund; die Schutzhundausbildung sowie die anschliessenden Prüfungen können jedoch prinzipiell Hunde aller Rassen absolvieren. Voraussetzung ist lediglich eine Mindestschulterhöhe von 40 cm.

Ausbildung

Die Ausbildung eines Schutzhundes soll schon in jungen Jahren beginnen. Dort wird der Beutetrieb des Hundes angesprochen, damit er später den Schutzärmel als Beute ansieht und in diesem Trieb ausgebildet werden kann. Dabei ist es schwer, dem Hund im Trieb Gehorsam zu vermitteln. Um die nötigen Befehle, aber auch das Verbellen und andere Fähigkeiten zu erlernen ist es aber notig den Hund in diesem Trieb zu halten und ihn nicht etwa wie in der Unterordnung zu beruhigen. Dabei muss man jedoch ein weiteres Mal entscheiden welche Art von Schutzhundausbildung man beschreibt. Die Verbreitetste ist natürlich die sportliche Schutzhundeausbildung bei der Schutzhundprüfungen abgelegt werden und die hauptsächlich aufgrund von sportlichem Ehrgeiz und Spaß an diesem Sport absolviert wird. Jedoch genießt auch ein Polizeihund eine Schutzhundeausbildung, die aber wesentlich komplizierter aufgebaut ist.

Prüfungen: SchH und VPG

Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Nasenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes fr das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt Zugelassen sind Hunde aller Rassen sowie auch Mischlinge.

Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermassen gestaffelt:

  • vorzüglich: = 286 Punkte;
  • sehr gut: = 270;
  • gut: = 240 Punkte;
  • befriedigend: = 210 Punkte;
  • mangelhaft: = 110 Punkte;
  • ungenügend: = weniger als110 Punkte.
  • Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Klasse (SchH Klasse I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. In allen Prüfungsstufen VPG / IPO gibt es nach der neuen PO nur noch die Freifolge.
  • Folgende Schutzhunde - Klassen gibt es:

    • SchH Klasse I/VPG 1: z.B. Eigenfährte 200 Meter, Freifolge, Angriff auf den Hundeführer u.a.
    • SchH Klasse II/VPG 2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Laufschritt, Stehenbleiben aus der Bewegung, Angriff auf den Hund u.a.
    • SchH Klasse III/VPG 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, folgen frei, Sitz aus der Bewegung, Überfall u.a.
    • Daneben gibt es auch eine internationale IPO-Schutzhundeprüfung. Zurzeit sind beide Prüfungsarten angeglichen, es gibt nur minimalste Abweichungen. VPG / IPO-Hunde müssen sich grundsätzlich schussgleichgültig verhalten. Es werden folgende Klassen unterschieden:
    • IPO Klasse I
    • IPO Klasse II
    • IPO Klasse III
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